So registrieren Sie sich beim staatlichen Verbraucherschutzdienst:
Auf der SCRPA-Website www.vvtat.lt im Abschnitt Aktivitäten / Verbraucherdienste / Tourismusdienste / Bereitstellung von Unterkunftsdiensten finden Sie alle zugehörigen Informationen.
http://www.vvtat.lt/vartojimo-paslaugos/turizmo-paslaugos/apgyvendinimo-paslaugu-teikimas/603
Allgemeine Informationen für nicht klassifizierte Beherbergungsbetriebe
Dort finden Sie auch einen Hinweis in der vorgeschriebenen Form zur Erbringung nicht klassifizierter Beherbergungsleistungen (Hinweis), der ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden muss.
Unterzeichnet und gescannt Die Benachrichtigung über die Bereitstellung von Unterkunftsdiensten für SCRPA erfolgt per E-Mail an [email protected]
Die Benachrichtigung kann auch erfolgen:
- direkt - Vilnius, Algirdo str. 31, Raum 302;
- per E-Mail - an die Abteilung Tourismusmarktaufsicht des staatlichen Verbraucherschutzdienstes, Vilniaus st. 25, 01402 Vilnius;
- elektronisch über das Electronic Government Gateway-Portal www.epaslaugos.lt
Sie müssen sich nur einmal registrieren. Und wenn sich nichts ändert, muss die Registrierung nicht erneuert werden. Die Benachrichtigung sollte nur nach Beendigung (Aussetzung) der Bereitstellung von Beherbergungsdiensten oder Änderungen der in der Benachrichtigung angegebenen Daten (Änderungen des Dienstleisters, seiner Rechtsform, seines Rechtsstatus, seiner Adresse oder anderer Daten) erfolgen. Der Beherbergungsbetrieb muss SCRPA innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt informieren, an dem diese Informationen ihm bekannt geworden sind oder hätten bekannt werden müssen.
Nicht eingestufter Beherbergungsbetriebe sind in der Liste der nicht-klassifizierten Übernachtungsplätze enthalten, die auf der Webseite des Amtes veröffentlicht wird hier
Informationen bereitgestellt von : Elena Navickaitė-Zalieckienė, Chefspezialistin der Abteilung Tourismusmarktüberwachung, tel. (8 5) 204 1344, el. p. [email protected]