Vorsitzender der Lazdijai-Zweigstelle des litauischen Verbandes für ländlichen Tourismus - Valdas Vasiliauskas
Tel. +370612 75419
El. p. [email protected]
Adresse: Akmenių k. Kučiūnai sen., Bezirk Lazdijai. sav.
Über den Verein
Der litauische Verband für ländlichen Tourismus (im Folgenden: Verband) nahm seine Tätigkeit 1997 auf, als nur 17 Gehöfte Mitglieder waren. Bis zu diesem Jahr hat sich die Mitgliederzahl um das 22-fache erhöht. 2013 7. März Daten zufolge vereint der Verein 370 Mitglieder. Dies sind nicht nur Landbewohner, die ländliche Tourismusdienstleistungen erbringen, sondern auch Menschen, die gerade vorhaben, dieses Unternehmen zu gründen, Mitarbeiter regionaler Tourismuszentren. Während des fast sechzehnjährigen Bestehens des Vereins haben sich ländliche Tourismuseinrichtungen zusammen mit Unterkunftsdiensten, die verschiedene Freizeitdienstleistungen anbieten, zu kleinen Kulturzentren in ländlichen Gemeinden entwickelt, in denen Künstler Freiluft, Kreativlager für Schnitzer und Bildhauer, Konferenzen, Seminare, Familienfeiern, kulinarisches und ethnisches Erbe anbieten .
Ziele der LKTA
- die Interessen der Mitglieder des Vereins in verschiedenen Institutionen und Organisationen zu vertreten;
- die Aktivitäten der Verbandsmitglieder bei der Entwicklung des ländlichen Tourismus in Litauen zu koordinieren;
- Organisation von Seminaren, Konferenzen, Messen, Ausstellungen, methodischen Instrumenten und Informationsbulletins über die Aktivitäten des Vereins und seiner Mitglieder;
- die Qualifikation der Mitglieder des Vereins zu verbessern, Praktika im In- und Ausland zu organisieren;
- die Nachfrage nach ländlichen Tourismusdienstleistungen im In- und Ausland zu analysieren;
- mit der Republik Litauen, anderen Ländern und internationalen analogen Organisationen zusammenzuarbeiten, um Mitglied zu sein;
- Teilnahme an der Ausarbeitung und Erörterung neuer Gesetzesentwürfe der Republik Litauen, die die Aktivitäten des Vereins und seiner Mitglieder regeln.
Zulassungsverfahren für LKTA
Der Beitritt zur Vereinigung wird auf Antrag beim Vereinsrat sowie bei der juristischen Person und mit einem Beschluss (Auszug aus dem Protokoll) über den Wunsch, Mitglied der Vereinigung zu werden, eingereicht. Die Mitgliedschaft in der Vereinigung schränkt die Aktivitäten einzelner Mitglieder nicht ein, es sei denn, diese Aktivitäten richten sich gegen die Vereinigung. Austritt aus dem Verein bei Erfüllung der damit verbundenen Eigentumsverpflichtungen. Wenn der Verein aufgrund des Rücktritts eines Mitglieds die übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, muss das zurücktretende Mitglied die daraus resultierenden Verluste des Vereins kompensieren oder die Erfüllung der Verpflichtungen beenden.
Durch Beschluss der Versammlung kann ein Mitglied der Vereinigung aus der Vereinigung ausgeschlossen werden, wenn:
- den Verpflichtungen nicht nachkommt oder anderweitig gegen die Satzung verstößt;
- zahlt keine Mitgliedsbeiträge oder andere Gebühren und gezielte Zahlungen für mehr als zwei Monate nach Ablauf der Frist.
Mitgliedsbeiträge und andere gezielte Zahlungen werden nicht an Personen zurückerstattet, die aus dem Verein ausgeschlossen oder aus dem Verein ausgetreten sind.