So registrieren Sie sich beim staatlichen Verbraucherschutzdienst:
Auf der VVTAT-Website https://vvtat.lrv.lt/lt/ finden Sie im Abschnitt Tourismusdienste -> Beherbergungsdienste alle zugehörigen Informationen.
https://vvtat.lrv.lt/lt/veiklos-sritys-54/vartojimo-paslaugos-78/turizmo-paslaugos-125/apgyvendinimo-paslaugu-teikimas-603/
Allgemeine Informationen für nicht klassifizierte Beherbergungsbetriebe
Nicht klassifizierte Beherbergungsdienstleistungen können von einem Beherbergungsdienstleister erbracht werden, der in der Liste der nicht klassifizierten Beherbergungsdienstleister aufgeführt ist, und zwar gemäß dem in Artikel 34 des Tourismusgesetzes festgelegten Verfahren.
Der Anbieter nicht klassifizierter Beherbergungsdienstleistungen muss der Behörde in der vorgeschriebenen Form eine Mitteilung über die Bereitstellung nicht klassifizierter Beherbergungsdienstleistungen vorlegen (im Folgenden als „Mitteilung“ bezeichnet). Meldeformular ( juristische Person , natürliche Person )
Für die Registrierung nicht klassifizierter Beherbergungsbetriebe wird keine staatliche Gebühr erhoben.
Eine unterschriebene und eingescannte Mitteilung über die Bereitstellung von Beherbergungsleistungen kann beim Service eingereicht werden:
- per E-Mail – ieva.vitkauskiene@vvtat.lt . oder irena.leleiviene@vvtat.lt .
- per Post – an die Adresse der Abteilung für Tourismusmarktaufsicht des staatlichen Verbraucherschutzdienstes, A. Goštauto g. 12, 01108 Wilna.
- direkt – A. Goštauto st. 12, Vilnius (Ankunftszeit muss im Voraus vereinbart werden).
Informationen bereitgestellt von : Irena Leleivienė, Chefspezialistin der Abteilung für die Aufsicht über den Tourismusmarkt, Tel. +370 648 93 600, E-Mail P. irena.leleiviene@vvtat.lt und Ieva Vitkauskienė, Tel. +370 658 823 96, E-Mail P. ieva.vitkauskiene@vvtat.lt
Anbieter nicht klassifizierter Beherbergungsdienstleistungen sind in der Liste nicht klassifizierter Beherbergungsdienstleister aufgeführt, die auf der Website des Dienstes und im Lizenzinformationssystem www.licencijavimas.lt veröffentlicht wird .
BITTE BEACHTEN SIE:
- Bei Beendigung (Aussetzung) der Erbringung von Beherbergungsdienstleistungen oder bei Änderungen der in der Benachrichtigung oder Anfrage angegebenen Daten (Änderung des Dienstleisters, seiner Rechtsform, seines Rechtsstatus, seiner Adresse oder anderer Daten) muss der Beherbergungsdienstleister innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt, an dem ihm diese Informationen bekannt wurden oder geworden sind, den Service darüber zu informieren.
- Bei der öffentlichen Veröffentlichung von Informationen über die angebotenen Dienstleistungen darf ein Beherbergungsdienstleister nur den Namen der Art der Beherbergungsdienstleistung verwenden, die registriert ist oder für die ein Klassifizierungszertifikat ausgestellt wurde (z. B. darf die Einrichtung nach der Registrierung von Apartmentdienstleistungen nicht als Gästehaus).
- Weitere im Tourismusgesetz festgelegte Pflichten der Beherbergungsbetriebe finden Sie hier