So registrieren Sie sich beim staatlichen Dienst zum Schutz der Verbraucherrechte:
VVTAT-Website https://vvtat.lrv.lt/lt/ Im Abschnitt Tourismusdienstleistungen -> Bereitstellung von Unterkunftsdienstleistungen finden Sie alle relevanten Informationen.
Allgemeine Informationen für nicht klassifizierte Unterkunftsanbieter
Nicht klassifizierbare Beherbergungsleistungen können von Beherbergungsdienstleistern erbracht werden, die in der Liste der nicht klassifizierbaren Beherbergungsdienstleister gemäß dem in Artikel 34 des Tourismusgesetzes festgelegten Verfahren aufgeführt sind.
Der Anbieter nicht klassifizierter Beherbergungsdienstleistungen muss beim Amt eine Meldung in der vorgeschriebenen Form über die Erbringung nicht klassifizierter Beherbergungsdienstleistungen einreichen (im Folgenden „Meldung“ genannt). Meldeformular ( juristische Person , natürliche Person )
Für die Registrierung nicht klassifizierter Unterkunftsdienstleister wird keine staatliche Gebühr erhoben.
Eine unterschriebene und eingescannte Mitteilung über die Erbringung von Beherbergungsleistungen kann beim Amt eingereicht werden:
- elektronisch über das Electronic Government Gate-Portal www.epaslaugos.lt .
- per E-Mail – [email protected] . oder [email protected] .
- per Post - an die Adresse der Abteilung für Tourismusmarktaufsicht des Staatlichen Dienstes zum Schutz der Verbraucherrechte, A. Goštauto str. 12, 01108 Vilnius.
- direkt - A. Goštauto st. 12, Vilnius (Ankunftszeit muss im Voraus vereinbart werden).
Informationen bereitgestellt von : Irena Leleivienė, Chefspezialistin der Abteilung für Tourismusmarktaufsicht, Tel. +370 648 93 600, E-Mail Herr. [email protected] und Ieva Vitkauskienė Tel. +370 658 823 96, E-Mail Herr. [email protected]
Nicht klassifizierbare Unterkunftsdienstleister sind in der Liste der nicht klassifizierbaren Unterkunftsdienstleister aufgeführt, die auf der Website des Dienstes und im Lizenzinformationssystem www.licenciviamis.lt veröffentlicht wird .